ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES FERIENHAUSES „DER JOHANNISHOF“, Würzburg
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag für das Ferienhaus „Der Johannishof“ ist verbindlich geschlossen, wenn das Ferienhaus über die
Website www.derJohannishof.de gebucht und die Zahlung bzw. Anzahlung geleistet wurde. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der bei Buchung angegebenen maximalen Personenzahl von 6 Personen belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Außerdem ist die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung enthalten. Das Laden von Elektro-Autos ist im Mietpreis nicht enthalten und bedarf gesonderter Vereinbarung und Abrechnung. Eine Anzahlung in Höhe von mind. 50% des Gesamtpreises ist direkt nach Buchung bzw. Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Werden die Zahlungsfristen
nicht eingehalten, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
3. Kaution
Der Mieter zahlt bei Anreise und Übergabe eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bei
Ankunft in Höhe von 300 EURO an den Vermieter. Diese wirdnach einwandfreier Rückübergabe der Mietsache zurückerstattet.
4. Mietdauer und An- / Abreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.
Sollte die Anreise nach 21.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Abreise und Übergabe sind bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. AndereAn- und Abreisezeiten können in Ausnahmefällen erfragt werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der
Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder nicht erfolgter oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
5. Rücktritt
Grundsätzlich gilt Deutsches Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der
anreisenden Personen verhindert ist. Wir empfehlen daher immer und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir bieten unseren Gästen jedoch folgende freiwillige Stornoregelungen an: Bis 14 Tage vor Anreise: Umbuchung oder Stornierung ohne
Gebühr. Bis 8-13 Tage vor Anreise: Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietbetrages oder Umbuchung gegen eine Gebühr
von 50€. Ab 7 Tage vor Anreise ist die Gesamtmiete zu bezahlen (Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom und Reinigung werden hiervon abgezogen). Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei
storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit.
Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen (z.B. während
Covid-19), dann gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Diese werden jeweils aktuell auf der Website www.derJohannishof.de veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB gültig. Auch Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung, daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona Schutz.
Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende
Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Leistungen nicht.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns
verlangen.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung
von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (z.B. Pool, Aussensauna, Terrasse und Garage) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im Garten darf im Sommer, bei Trockenheit, kein Feuer entfacht oder gegrillt werden. Bei den Fenstern, sowie Terrassentüren ist darauf zu achten, diese beim Verlassen zu schließen. Tritt z.B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im Falle starker Sonneneinstrahlung sollten die Vorhänge oder Fensterläden tagsüber geschlossen gehalten werden. Bleiben diese geöffnet und entwickelt sich in den Häusern starke Hitze, entbindet dies nicht vom Mietvertrag und der Vermieter kann keinerlei Haftung übernehmen. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht
gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt
(z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung und Rauchen
Tiere, insbesondere Hunde und Katzen sind nicht gestattet.
Rauchen ist innerhalb der Räume, sowie im Innenhof,
strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr
von 750 Euro für besondere Reinigung und Sanierung erhoben.
Beim Rauchen auf der Terrasse und vor der Garage ist darauf
zu achten, andere Mieter nicht zu beeinträchtigen. Weiterhin
dürfen keine Zigaretten oder Zigaretten Stummel in die
Außenbereiche entsorgt werden. Für den Fall der
Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Reinigung an den
Mieter berechnet.
10. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und
solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den
entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe
beeinträchtigen, zu vermeiden. Fernsehgeräte und
Lautsprecher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Beim
Verlassen des Hauses sind sämtliche Fenster und Türen zu
schließen.
11. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der
Schriftform.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand
Anwendung.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der
Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.